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Ausschreibung 2026

Ein Gesuch können Betriebe aus der Stadt Luzern, der Agglomeration und der ganzen Innerschweiz einreichen. Abhängig von ihrer Geschäftsadresse erhalten die Betriebe Unterstützung durch die AKS oder die Stadt Luzern. Die Stadt Luzern bzw. die AKS erstatten die Hälfte der Anschaffungskosten des Lastenvelos. Zusätzlich beteiligt sich die AKS mit einem finanziellen Beitrag an der Firmenbeschriftung des neuen Fahrzeugs.


Ablauf bis Auslieferung

  • 1. Betrieb reicht Fördergesuch online zur Prüfung ein.
  • 2. Betrieb erhält per Mail die Zu- oder Absage.
  • 3. Betrieb nimmt mit Fachgeschäft Kontakt auf, lässt sich beraten, testet nach Bedarf und wählt das passende Modell aus.
  • 4. Betrieb reicht definitive Offerte des gewählten Modells per Mail ein.
  • 5. Betrieb erhält die Vereinbarung zur Unterzeichnung und retourniert sie.
  • 6. Betrieb bestellt bei Fachgeschäft das gewählte Modell definitiv. 
  • 7. Betrieb lässt die Beschriftung ausarbeiten.
  • 8. Fachgeschäft liefert Lastenvelo aus – idealerweise fertig beschriftet.
  • 9. Der Betrieb fordert alle Rechnungen ein und begleicht diese selbst.

Finanzielle Unterstützung

  • 50% Beitrag an den Anschaffungskosten:
    Die AKS bzw. Stadt Luzern beteiligen sich nach Vorlage der Rechnung finanziell an der Beschaffung des Lastenvelos inkl. angebotenen Boxen/Aufbauten. Spezialaufbauten wie ergänzende Bestellungen werden nicht mitfinanziert und müssen vom Betrieb selbst getragen werden. Die Zahlung erfolgt nach Auslieferung des Lastenvelos und Einreichung der Rechnung. Betriebe werden von der Stadt Luzern bzw. der AKS aufgefordert, den Beitrag per Rechnung einzufordern.
  • Schlusszahlung – Beitrag an Beschriftung:
    Die AKS beteiligt sich finanziell an den Kosten für Grafik, Druck und Montage der Beschriftung des Lastenvelos. Finanziert werden nur tatsächlich in Rechnung gestellte, externe Kosten bis maximal 1000 Franken. Mehrkosten durch aufwendigere Beschriftungen trägt der Betrieb. Die Zahlung erfolgt nach dem ersten Betriebsjahr, nach Einreichung der Online-Berichte und Vorlage der Rechnungen. Die AKS fordert die Betrieb auf, die Schlusszahlung per Rechnung einzufordern.

Ablauf bis Schlusszahlung

nach Aus-
lieferung
Betrieb erhält die Rechnungen für Anschaffung und Beschriftung des Lastenvelos.
Betrieb bezahlt alle Rechnungen selbst.
Betrieb reicht der AKS bzw. Stadt Luzern per Mail die Rechnung für die Anschaffung ein.
Stadt Luzern bzw. AKS beteiligen sich mit 50% an den Anschaffungskosten.
nach rund
6 Monaten
Aufforderung an Betrieb Zwischenbericht online zusammen mit den Rechnungen für die Beschriftung und Bild des beschrifteten Transportvelos einzureichen.
nach rund
12 Monaten
Aufforderung an Betrieb Schlussbericht online einzureichen.
Betrieb reicht der AKS die Rechnung für die Schlusszahlung ein.
nach 1 JahrAKS zahlt Betrieb Schlusszahlung aus.
Bedingungen

Bedingungen

  • Fördergesuche einreichen können Betriebe, Institutionen und Organisationen mit Geschäftssitz in den Kantonen LU, NW, OW, SZ und UR. Je nach Geschäftsadresse erhalten Betriebe Förderung durch die AKS oder durch die Stadt Luzern.
  • Die Gesuchsteller müssen darlegen, dass sie in einer Branche mit lokaler Firmenlogistik tätig sind und ihren Bedarf sowie ihre Motivation für die Nutzung des Lastenvelos nachweisen.
  • Bei der Berücksichtigung der Fördergesuche wird ein grösstmöglicher Mix an Branchen, Regionen/Quartiere, Betriebe, Auslastung und CO2-Einsparpotential angestrebt. Öffentliche Verwaltungen kann die AKS nicht berücksichtigt.
  • Fördergesuche können bis Ende September bzw. bis Ausschöpfung der begrenzten, finanziellen Mittel eingereicht werden.

Pflichten

  • Einreichung der Rechnungen, Zwischen- und Schlussberichte, um Beitrag an Beschriftung in Form einer Schlusszahlung zu erhalten.
  • Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit, durch Zurverfügungstellung von Bild und Text sowie durch Teilnahme an Netzwerktreffen.
  • Integration der Förderung durch die AKS bzw. Stadt Luzern gemäss Vorlage in der Beschriftung des Lastenvelos.
  • Nennung der Förderung durch die AKS bzw. Stadt Luzern in der schriftlichen Kommunikation – auch nach der Schlusszahlung.


Bewerbungsinhalt

Inhalt des Förderbesuchs

Das Fördergesuch erfolgt ausschliesslich über das Gesuchsformular. Das Gesuch kann zwischengespeichert werden und enthält folgende Angaben:

  • Motivation
  • Einsatzmöglichkeiten
  • Fahrzeugpräferenz
  • Angaben zum Betrieb und Kontaktperson
  • Geschäftssitzbestätigung
  • Zustimmung zum Datenschutz

Wir freuen uns auf Ihr Gesuch!

Gesuchsformular   

Datenschutz

Zwischenspeicherung

Bis zur definitiven Einreichung des Fördergesuchs können die Angaben zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit weiterbearbeitet werden. Siehe magischer Linkgenerator unter Schritt «Vorschau» ganz unten. Nach der definitiven Einreichung der Bewerbung können die Angaben nicht mehr angepasst werden.

Förderbedingungen

Die Förderbedingungen der Stadt Luzern bzw. der AKS sind Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Betrieb und der AKS bzw. der Stadt Luzern und enthalten Modalitäten bezüglich Zulassungs- und Förderkriterien, Ablauf, Zwischen- und Schlussberichte.

Förderbedingungen AKS

Förderbedingungen der Stadt Luzern  

Partner

Mit dem grossen Anhänger können wir die Kaffeeauslieferung effizienter abwickeln und zukünftig zudem in der Umgebung an Anlässe fahren und direkt vom Anhänger Kaffee ausschenken. Dank dem Engagement der AKS können wir einen weiteren Schritt hin zu einem nachhaltigen Kaffeegenuss machen.

Mario Waldispühl
Mitinhaber El Imposible Roasters GmbH

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