Reallabor
24.11.2022
Andreas Merz

Weitere drei Projekte erhalten Unterstützung

Dank der im Frühling 2022 lancierten Ausschreibung «clever unterwegs im Reallabor» kann die Albert Koechlin Stiftung drei weitere Innerschweizer Mobilitätsprojekte unterstützen: «Velocasa» der Caritas Luzern, «Walkable» von Fussverkehr Region Luzern und «KIMM» vom Verein Alpine Mobility Andermatt. 

Kombinierte Mobilität wird gestärkt 

Im Rahmen der zweiten Reallabor-Ausschreibung beurteilte eine unabhängige Fachjury vier eingereichte Projekte. Die Jury stellte fest, dass die eingegebenen Projekte nachhaltige Mobilitätsformen in ihrer ganzen Bandbreite fördern (Fussverkehr, Veloverkehr, öffentlicher Verkehr und geteilter Autoverkehr). Positiv beurteilte die Fachjury auch die Stärkung der Kombination verschiedener Verkehrsmittel. Zukunftsweisend ist zudem, dass alle unterstützten Projekte die Ausbreitung ihrer Ideen in weitere Regionen von Beginn weg einplanen und zeitgemässe Digitalisierung einbeziehen. In der Diskussion entschied sich die Fachjury zur Unterstützung von drei Projekten mit einem Beitrag von insgesamt 165'500 Franken:

«Velocasa»: App zur Velostation am Luzerner Bahnhof

Caritas Luzern, Betreiberin der Velostation im Bahnhof Luzern, kann mit der Umsetzung ihres Projekts «Velocasa» heutigen Erwartungen an eine digitale Benutzung der Velostation gerecht werden: Eine App soll den Nutzenden künftig das Parkieren von Velos sowie das Bestellen von Serviceleistungen (beispielsweise eine Veloreinigung oder kleinere Reparaturen) vereinfachen. Zusätzlich stärkt das Projekt auch die digitalen Fähigkeiten der Personen, die bei der Velostation im Rahmen der Arbeitsintegration für die Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt unterstützt werden.

Projektträgerschaft: Caritas Luzern
Höhe der Projektunterstützung: 50'000 Franken

«Walkable»: Für eine hindernisfreie Fussverkehr-Infrastruktur 

Mit der finanziellen Unterstützung durch die AKS wird der Verein Fussverkehr das in anderen Kantonen bereits gestartete Projekt «Walkable» auch in die Innerschweiz bringen. Mit einer App kann die Bevölkerung künftig Missstände bei der Fussverkehrsinfrastruktur (beispielsweise eine defekte Beleuchtung oder zu lange Wartezeiten bei Ampeln) einfach und unkompliziert melden. Das vom Veloverkehr bekannte und in anderen Regionen bereits erfolgreich etablierte System «Bikeable» wird mit «Walkable» auf den Fussverkehr erweitert.

«Walkable» stärkt die Wahrnehmung des Fussverkehrs als wichtigste Mobilitätsform und unterstützt, dass bei der Infrastruktur die gleichen Qualitätsansprüche gelten, wie sie etwa beim Autoverkehr längst selbstverständlich sind. Das Ziel ist eine hindernisfreie und einladende Fussverkehrsfläche, die allen zu Fuss Gehenden – vom Kind bis zum Geheingeschränkten – gerecht wird.

Projektträgerschaft: Fussverkehr Region Luzern, Fachstelle Sehbehinderung Zentralschweiz (SBV)
Höhe der Projektunterstützung: 40'000 Franken

«KIMM»: Nachhaltig Reisen im Urner Oberland 

Zusammen mit einer Vielzahl von Partnern sowie den lokalen und kantonalen Behörden stärkt der Verein Alpine Mobility mit dem Projekt «KIMM» (kombiniertes, innovatives und emissionsfreies Mobilitätsangebot) die nachhaltige Mobilität im alpinen Raum. Im Urner Oberland sollen bereits vorhandene Mobilitätsangebote vernetzt, ergänzt und digital in einer App zusammengeführt werden. Alpine Mobility hat sich zum Ziel gesetzt, Touristen und Einheimischen die nachhaltige Reise zwischen Realp und Gurtnellen von frühmorgens bis spätabends einfach, vielfältig und nachhaltig zu ermöglichen. So können beispielsweise Touristen ohne eigenes Auto bequem anreisen, Feriengäste für Ausflüge das eigene Auto stehen lassen, Urnerinnen und Urner auf ein (Zweit-)Auto verzichten.

Projektträgerschaft: Verein Alpine Mobility
Höhe der Projektunterstützung: 75'500 Franken

Nächste Ausschreibung: Eingaben bis April 2023 

Für die zweimal jährlich stattfindende Ausschreibung «clever unterwegs im Reallabor» stellt die AKS bis 2026 pro Jahr 200'000 Franken zur Verfügung. Die nächste Ausschreibung ist mit Eingabeschluss Ende April 2023 gestartet. Eingabeberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit gesetzlichem Wohn- oder Geschäftssitz in den Kantonen Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri.


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